Der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes (HOL) steht für die berufsständische Interessenvertretung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes im Osnabrücker Land. Als Partner vor Ort machen wir uns stark für die Interessen unserer über 4000 Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft. Wir begleiten unsere Mitglieder in allen Bereichen rund um die Landwirtschaft, die Agrarpolitik, den Agrarmarkt u.v.m. Über unsere berufsständische Tätigkeit hinaus, beraten wir unsere Mitglieder auch in rechtlichen, steuerlichen und sozialrechtlichen Belangen.
Der Verband Unsere Dienstleistungen Neuigkeiten aus unserem Verband
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Geflügelpest – Teile des Osnabrücker Südkreises im Beobachtungsgebiet
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenmastbetrieb in Versmold, Kreis Gütersloh, wurde nun ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern um den Betrieb eingerichtet. Darin fallen auch Teile der Gemeinden Bad Laer und Bad Rothenfelde sowie der Stadt Dissen. Eine genaue Abgrenzung finden Sie in der untenstehenden Allgemeinverfügung des Landkreises. In diesem Bereich gelten ab sofort für sämtliche Geflügelhaltungen folgende Einschränkungen:
- Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
- Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
- Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen sind verboten.
- Für alle Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Geflügelfleisch, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.
Dasselbe gilt für Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Biosicherheitsmaßnahmen auf geflügelhaltenden Betrieben verschärft einzuhalten sind. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe und andere Standorte des Geflügels nur mit betriebseigner Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch „unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem gilt weiterhin die Stallpflicht im gesamten Landkreis Osnabrück.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des LK OS
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Neue Landesdüngeverordnung
Am 22.12.2020 hat die niedersächsische Landesregierung eine neue Landesdüngeverordnung (LDÜV) vorgelegt. In diesem Zusammenhang werden auch die nitrat- und phosphatsensiblen (rote und graue) Gebiete überarbeitet. Leider ist nicht ersichtlich, auf welcher Datengrundlage diese Gebietskulissen ausgewiesen wurden. Auch ist unklar, wieso die Gebiete weiterhin so großräumig ausfallen. Zudem wird auch weiterhin keine Möglichkeit eingeräumt, von den Einschränkungen durch die Roten Gebiete befreit zu werden, wenn man nachweisen kann, dass sein Handeln keinen negativen Einfluss auf die Grundwasserqualität hat (gute Nährstoffbilanzen/ Herbst-Nmin-Bodenuntersuchungen) – Stichwort: Verursacherprinzip.
Aktuell befindet sich der Verordnungsentwurf in der Verbandsanhörung. Der Landvolk Landesverband und wir werden unsere Kritik im Rahmen einer Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf äußern.
Sie können als Betroffene in diesem Rahmen leider keine individuelle Stellungnahme abgeben. Wir halten es aber dennoch für sehr wichtig, dass Sie Ihre individuelle Betroffenheit durch diese nicht nachvollziehbare Ausweisung der Gebietskulissen deutlich machen. Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit dem Landvolk Landesverband und den Kreislandvolkverbänden in Niedersachsen eine Protestaktion ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion wurden Musterentwürfe für betriebsindividuelle Protestnoten an das Landwirtschaftsministerium und an das Umweltministerium verfasst. Um die persönliche Betroffenheit deutlich zu machen, ist es notwendig, diese Entwürfe betriebsindividuell anzupassen und mit entsprechenden Betriebsdaten zu ergänzen.
Ziel dieser Protestaktion ist es, die Einschränkungen durch die LDÜV auf ein Mindestmaß zu reduzieren und eine Verkleinerung der entsprechenden Gebietskulissen zu erwirken.
Die Musteranschreiben finden Sie hier unter dem Reiter Formulare.
Ob Sie von den Gebietskulissen betroffen sind, kann unter folgendem Link geprüft werden:
sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
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Afrikanische Schweinepest
Was gilt nun für Sie als schweinehaltender Betrieb? Zunächst einmal: das Virus ist ungefährlich für den Menschen. Es gilt, die Biosicherheit auf Ihren Betrieben zu überprüfen und durch ein gutes Hygienemanagement das Risiko der Einschleppung des Virus zu verringern. Auf akademie.vet kann die Videoaufzeichnung des ASP-Webinars kostenfrei angeschaut werden. Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung hat der Landkreis bereits vor Jahren dazu aufgefordert, die Haltungen einzufrieden. Das Fleisch aus nicht betroffenen Gebieten soll weiterhin innerhalb der EU gehandelt und exportiert werden können. Über den Export in Drittländer, wie beispielsweise China, befindet sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft derzeit in Gesprächen.
Sobald die ASP in einem Hausschweinebestand ausbricht, werden ein „Sperrbezirk“ und ein „Beobachtungsgebiet“ eingerichtet. Der Bereich umfasst insgesamt 10 Kilometer - 3 Kilometer Sperrbezirk, direkt um den befallenen Betrieb gelegen und daran angrenzend 7 Kilometer Beobachtungsgebiet.
Im „Seuchenbetrieb“ müssen alle Tiere gekeult und unter strengen Auflagen beseitigt werden. Auf Betrieben, die direkten Tierkontakt zum betroffenen Betrieb hatten, müssen die Schweine untersucht und ggf. ebenso getötet werden.
Aktuelle Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf folgenden Seiten: DBV
Laves
BMEL – Tierseuchen BMEL – ASP
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Informationen zum Coronavirus
Coronavirus und Landwirtschaft – Fragen und Antworten Informationen vom Landvolk Niedersachsen
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Wer stets auch mobil über die Aktivitäten des Landvolk Landesverbands Niedersachsen und des HOL auf dem Laufenden gehalten werden möchte, der kann sich die Landvolk-App installieren. app.landvolk.net.
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