Neuigkeiten

 
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GAP 2024

Die GAP-2024 bringt einige Veränderungen für die Landwirte mit sich. Neben der verpflichtenden Stilllegung gibt es viele weitere Regelungen und Förderungen, die beachtet werden sollten.
Um unsere Mitglieder bestmöglich auf das kommende Anbaujahr vorzubereiten, haben bereits zwei Info-Abende stattgefunden, an denen Herr Franz-Josef Schoo von der Landwirtschaftskammer Osnabrück über die Neuerungen referierte.
Sofern sie an den Terminen verhindert waren oder alle Infos noch einmal auf einen Blick nachschauen möchten, finden Sie hier den Vortrag als Online-Präsentation.   

 
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Termine & Fristen für 2024

 

 
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Neue Plakatmotive
 

Der Deutsche Bauernverband hat sechs neue Plakatmotive unter dem Titel „Klima schützen, Artenvielfalt erhalten, Ernährung sichern“ erstellt.
Ob auf Großflächen, als kleinere Plakate oder als Postkarte – die Motive sollen in ganz Deutschland verteilt auftauchen.

DBV Motive Jan2023
 
Wer Interesse an einem Motiv hat, meldet sich bitte in der HOL-Geschäftsstelle Osnabrück bei Vanessa Conrad, 0541/56001 34 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Rote und Gelbe Gebiete (erhebliche Änderungen in 2023)

Am 16.11.2022 wurde die Verbandsbeteiligung beendet. Die Stellungnahmen der Verbandsbeteiligung wurden fachlich und rechtlich ausgewertet und sind in das weitere Verfahren eingeflossen. Wesentliche Änderungen der Entwurfskulisse sind aufgrund der Beteiligung nicht mehr zu erwarten. Es kann daher für die Dünge-Planung empfohlen werden, die Entwurfskulisse zu verwenden.

Die Änderungsverordnung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat soll im Januar 2023 in Kraft treten.

Die gültigen Gebietskulissen gemäß § 2 Abs. 3 NDüngGewNPVO sind, wie bekannt, im LEA-Portal einsehbare (Häkchen setzen bei: Düngeverordnung, Düngeverordnung Niedersachsen, NDüngGewNPVO).
sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

 
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Neuerungen bei den Düngungsaufzeichnungen

Die novellierte Düngeverordnung bringt einige Änderungen mit sich, die wir hier für Sie zusammengefasst haben:

 - Neue Landesdüngeverordnung LDÜV 2020/2021

Ihr Ansprechpartner: Jens Fehrlage, 05439/9471-0

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ASP-Fall im Emsland – Biosicherheit prüfen

In unserem Nachbarlandkreis Emsland ist am Wochenende in einem Sauenbetrieb der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. 280 Sauen und 1500 Ferkel mussten am Sonntag gekeult werden.

Um den Betrieb wurde eine Sperrzone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Diese reicht auch bis in den Landkreis Grafschaft Bentheim. In der Sperrzone gilt das Verbot, Schweine zu verbringen. Der Durchgangsverkehr bleibt erlaubt. Außerdem werden die 296 schweinehaltenden Betriebe stichprobenhaft untersucht.

Wir möchten Sie darum bitten, die Biosicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Betrieb noch einmal zu überprüfen und strikt einzuhalten. In erster Linie sollte der Zugang zu den Ställen beschränkt werden. Jede/r, die/der den Stall betritt, hat betriebseigene Schutzkleidung zu tragen. Tote Tiere sollten außerhalb des Betriebsgeländes abgeholt werden. Außerdem sollten Schädlinge und Nager bekämpft werden. Insbesondere für Jäger gilt es, auf die Vermeidung der Einschleppung des ASP-Virus über Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch Tierkontakt zu achten. Speise- und Küchenabfälle sollten grundsätzlich nicht an Haus- und Wildschweine verfüttert werden.

Die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm ermöglicht es schweinehaltenden Betrieben, einen sogenannten Status zu erlangen. Damit können sie, sofern sie innerhalb der Sperrzone liegen sollten, leichter Schweine verbringen.
Bei diesem ASP-Früherkennungsprogramm können teilnehmende Betriebe bereits jetzt die Voraussetzungen dazu erfüllen. Dabei wird der Betrieb zweimal jährlich kontrolliert und es wird wöchentlich eine Untersuchung von verendeten Schweinen durchgeführt. Ziel ist es, bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Schweine weiterhin verbringen zu können. Näheres hierzu erfahren Sie im Infoblatt des LAVES "Informationen für schweinehaltende Betriebe" zum freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm": Afrikanische Schweinepest | Tierseucheninfo (niedersachsen.de).

Da das Virus in einem Hausschweinebestand aufgetreten ist, ist der Ackerbau aktuell nicht von Restriktionen betroffen.

Das Landvolk erwartet von den Schlachtbetrieben, dass die aktuelle Situation nicht für anstehende Preisverhandlungen ausgenutzt wird. „Wir werden alles tun, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Offenbar ist der Erreger aber einfach da. Deshalb ist größte Vorsicht auf den Höfen geboten“, sagt Jörn Ehlers, Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolkes.

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Hilfe für die Ukraine
 

Auch weiterhin beschäftigt der Krieg in der Ukraine die Menschen in Deutschland - auch an uns aus der Landwirtschaftsbranche geht das nicht spurlos vorbei. Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, wie wichtig weltweit Landwirtschaft für die Versorgungssicherheit ist. 

Mit der DEULA-Nienburg hat das Forum Moderne Landwirtschaft (FML) schon seit einiger Zeit Kontakt, hierüber ist auch ein direkter Draht zum ukrainischen Bauernverband entstanden. Damit die Landwirtschaft vor Ort in der Ukraine wieder angekurbelt werden kann, sind diese auf landwirtschaftliche Güter aus anderen Ländern angewiesen. Benötigt wird unter anderem Saatgut, Arzneimittel für Kühe und Schweine, aber auch jegliches Stallzubehör. 

Daher unterstützen wir als HOL den Aufruf der DEULA-Nienburg und des FML, sich bei der Sammlung dieser Sachspenden gerne zu beteiligen. Hier finden Sie die Liste des ukrainischen Bauernverbands, die aufzeigt, was genau benötigt wird: Liste landwirtschaftliche Hilfsgüter

Wenn Sie einzelne Güter an die Ukraine abgeben können, melden Sie sich gerne bei Bernd Antelmann von der DEULA-Nienburg.  

Tel.: +49 (0) 50 21 / 97 28 – 0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Herr Antelmann koordiniert aktuell eine Sammelaktion, um die landwirtschaftlichen Hilfsgüter in die Ukraine zu bringen und an den Bauernverband vor Ort zu übergeben.

Wir können als Branche hier gemeinsam viel leisten und erreichen, um die Menschen und die Landwirtschaft in der Ukraine zu unterstützen. 

FML

Unterkünfte

Wer eine Unterkunft für Geflüchtete anbieten kann, kann sich über folgenden Link registrieren: Unterkunft Ukraine (unterkunft-ukraine.de).

Spenden

Natürlich kann auch weiterhin Geld gespendet werden. Eine Übersicht über verschiedene Spendenorganisationen stellt das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen bereit: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen - DZI

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HOL als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet

Der Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes (HOL) wurde vom Familienbündnis als Familienfreundlicher Arbeitgeber in der Region Osnabrück ausgezeichnet.
Das Zertifikat steht für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserem Unternehmen.

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Westrup neuer Vorsitzender des HOL

PM HOL Vorstand u GF

Foto: von links Jens Holger Frese, Nadin Wöstmann (Geschäftsführerin des HOL), Dirk Westrup, Friedrich Brinkmann (Geschäftsführer des HOL) und Johannes Schürbrock.

Dirk Westrup wurde von der Delegiertenversammlung des HOL im Gasthaus Rothert in Bramsche zum Vorsitzenden gewählt. Der 51-Jährige Westrup bewirtschaftet einen Milchviehbetrieb mit Ackerbau und Biogasanlage in Bissendorf. Bereits im Landvolk Kreisverband Osnabrück wurde Dirk Westrup im Juni zum Vorsitzenden gewählt. Damit übernahm er das Amt von Albert Schulte to Brinke aus Bad Iburg. Nun gibt dieser auch seinen Vorstandsposten im Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes (HOL), unter dem sich die Kreisverbände Osnabrück, Bersenbrück und Wittlage zusammenschließen, auf. Nach sieben Jahren erfolgreicher Verbandsarbeit als Vorsitzender und über 30 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit im Landvolk übergibt Schulte to Brinke nun das Zepter.
Den HOL Vorstand komplettieren Johannes Schürbrock und Jens Holger Frese, die Vorsitzende der Kreisverbände Bersenbrück und Wittlage sind.

Neben Albert Schulte to Brinke verabschiedet wurden Friedrich Steffen, der den Vorsitz des Kreisverbands Wittlage Mitte Juni an Jens-Holger Frese abgegeben hatte, sowie Heinrich Kramer, dem im Vorstand des Kreisverbands Bersenbrück nun Katrin Kemper folgt. Hermann Wesseler wurde aus dem Vorstand des Kreisverbands Osnabrück verabschiedet.

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Spenden für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe

Landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und zum Teil in weiteren Bundesländern sind von der verheerenden Flutkatastrophe stark getroffen worden. Hier gilt es nun schnelle Hilfe zu leisten, damit zerstörte Gebäude, Technik, Felder und Wiesen wiederhergestellt werden können. „Betroffene Bauernfamilien müssen ihre Existenzen wieder aufbauen. Sie können die entstandenen Schäden nicht allein tragen und brauchen Unterstützung“, erklärt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Zudem wurden Futtervorräte vernichtet und der Ernteaufwuchs geschädigt.

Spendenkonto

Um hier schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, hat der Deutsche Bauernverband in Zusammenarbeit mit der Schorlemer Stiftung ein Spendenkonto eingerichtet und bittet alle spendenbereiten Menschen um Unterstützung.

Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes e.V.
Bank: Volksbank Köln-Bonn
IBAN: DE57 3806 0186 1700 3490 43
BIC: GENODED1BRS
Stichwort: Hochwasserhilfe Juli 2021

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Neue Marktrollen in der Energiewirtschaft

Betreiber von Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen etc. mit mehr als 100 kWp installierter Leistung sind in den vergangenen Wochen von ihrem jeweiligen Netzbetreiber angeschrieben worden.

Diese müssen bis Anfang Oktober 2021 einen Einsatzverantwortlichen (EIV) und einen Betreiber Technischer Resource (BTR) bestimmen. Diese Personen/Marktrollen haben verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Das Ganze läuft unter dem Begriff Redispatch 2.0. Da Betreiber in der Regel die Aufgaben nicht selbst übernehmen können, übernehmen diese spezielle Dienstleister.

Die Landvolk Betriebsmittel GmbH hat ihr Dienstleistungsangebot erweitert und ist in der Lage, gemeinsam mit einem Dienstleister den Betrieben hierbei zu helfen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich bei Ihrem zuständigen Kreisverband melden oder bei der Landvolk Betriebsmittel GmbH unter 04471/965-245 oder per Email: redispatch(at)lvb-clp.de

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Alterskasse – Leichter zum Beitragszuschuss ab 1. April

Damit mehr Versicherte eine höhere Chance auf einen Zuschuss zu ihrem Alterskassenbeitrag haben,
werden die hierfür geltenden Einkommensgrenzen ab 1. April 2021 angehoben.
Ab 1. April 2021 erhalten Beitragszahler einen Zuschuss, wenn ihr Einkommen unter 23.688 Euro (unverheiratet)
oder unter 47.376 Euro (verheiratet) für die westlichen Bundesländer sowie unter 22.428 Euro bzw. 44.856 Euro für
die östlichen Bundesländer liegt. Der Beitrag kann so um maximal 60 Prozent reduziert werden.

Antragstellung
Mitglieder der LAK, die künftig einen Zuschussanspruch aufgrund der neuen Einkommensgrenzenhaben werden,
sollten einen Antrag frühestens ab März – spätestens aber bis Ende Juli 2021 – stellen.
So kann der Zuschuss ab 1. April gewährt werden. Geht der Antrag später ein, gewährt die LAK den Zuschuss
ab dem Kalendermonat des Antragseingangs, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Das Antragsformular
kann im Internet unter www.svlfg.de/beitragszuschuss abgerufen werden. Anträge können auch online über das
Versichertenportal der SVLFG unter www.svlfg.de/meine-svlfg-digital gestellt werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Welches Einkommen zählt?
Wie bisher ist das landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Einkommen aus dem Steuerbescheid ausschlaggebend dafür,
ob ein Zuschussanspruch besteht oder nicht.
Ausnahme:
Wird das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a Einkommensteuergesetz ermittelt, berechnet die LAK dies
mit Hilfe des Wirtschaftswertes und der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft. Erwerbsersatzeinkommen wird ebenfalls
berücksichtigt. Das sind zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten. Ist der letzte Steuerbescheid älter
als vier Jahre oder liegt noch keiner vor, ist das Einkommen des vorvergangenen Jahres maßgeblich und wird von der LAK erfragt.

SVLFG

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Afrikanische Schweinepest


Was gilt nun für Sie als schweinehaltender Betrieb?
Zunächst einmal: das Virus ist ungefährlich für den Menschen.
Es gilt, die Biosicherheit auf Ihren Betrieben zu überprüfen und durch ein gutes Hygienemanagement das Risiko
der Einschleppung des Virus zu verringern.
Auf akademie.vet kann die Videoaufzeichnung des ASP-Webinars kostenfrei angeschaut werden.
Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung hat der Landkreis bereits vor Jahren dazu aufgefordert,
die Haltungen einzufrieden.

Das Fleisch aus nicht betroffenen Gebieten soll weiterhin innerhalb der EU gehandelt und exportiert werden können.
Über den Export in Drittländer, wie beispielsweise China, befindet sich das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft derzeit in Gesprächen.

Sobald die ASP in einem Hausschweinebestand ausbricht, werden ein „Sperrbezirk“ und ein „Beobachtungsgebiet“
eingerichtet. Der Bereich umfasst insgesamt 10 Kilometer - 3 Kilometer Sperrbezirk, direkt um den befallenen Betrieb
gelegen und daran angrenzend 7 Kilometer Beobachtungsgebiet.

Im „Seuchenbetrieb“ müssen alle Tiere gekeult und unter strengen Auflagen beseitigt werden. Auf Betrieben,
die direkten Tierkontakt zum betroffenen Betrieb hatten, müssen die Schweine untersucht und ggf. ebenso
getötet werden.

Aktuelle Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf folgenden Seiten:
DBV

Laves

BMEL – Tierseuchen
BMEL – ASP

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Der Niedersächsischer Weg – Vereinbarung über
den Natur- und Artenschutz

Aktuelle Informationen zum Niedersächsischen Weg: www.niedersaechsischer-weg.de

Das Land Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer und das Landvolk haben gemeinsam mit den
Naturschutzverbänden NABU und BUND den „Niedersächsischen Weg“ – ein Maßnahmenpaket für den
Natur-, Arten-und Gewässerschutz – erarbeitet und unterzeichnet.
Auf den Natur-, Arten- und Gewässerschutz wirken zunehmend Veränderungen von Lebensräumen,
Bebauung, intensivierte Landnutzung und weiteren Einflüssen ein. Sie sind Gründe für einen Rückgang
der Biodiversität.
Diesem gilt es, entgegenzutreten. Doch dieser Weg kann nur gemeinsam beschritten werden.
„Landwirte sind wichtige Partner im Naturschutz. Sie prägen und erhalten durch ihre Arbeit schützenswerte
Kulturlandschaften“, heißt es in der Vereinbarung.
Ziel ist es, die wirtschaftlichen und die ökologischen Belange überein zu bringen.
Wirtschaftliche Nachteile, die durch die Umsetzung der Maßnahmen entstehen, sollen durch die
Landesregierung ausgeglichen werden.
Aspekte, die in der Vereinbarung behandelt werden sind der Biotopschutz, Gewässerrandstreifen,
Pflanzenschutzmitteleinsatz, Wiesenbrüterschutz, Grünlandumbruch und -erneuerung, der Ökolandbau
und einige weitere, die in der untenstehenden Vereinbarung näher ausgeführt sind.

Der Niedersächsische Weg ist kein Gesetz oder fixes Werk. Vor der Formulierung dazugehöriger Gesetzestexte
bietet er Spielräume, die noch verhandelbar sind bzw. verhandelt werden müssen.

Die Vereinbarung und das Schreiben unseres Präsidenten Albert Schulte to Brinke finden Sie im Folgenden:

- Der Niedersächsischer Weg – Vereinbarung

- Schreiben des Präsidenten zum Niedersächsischen Weg

- Pressemitteilung

- Unterstützerschreiben

Infomaterialien und Bilder zum Teilen finden Sie hier oder in unseren Geschäftsstellen.

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Überprüfung von JGS-Anlagen 

Der Landkreis Osnabrück hat in diesem Jahr damit begonnen, die ersten 50 Betriebe, von insgesamt ca. 1200,
nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu kontrollieren.
In Niedersachsen sind Anlagen, die nicht über eine Leckageüberwachung verfügen, alle 10 Jahre auf ihre
Dichtigkeit zu prüfen. Der Prüfpflicht unterliegen Behälter, Sammelgruben, Erdbecken, ortsfeste Silageanlagen
(länger als 6 Monate an einem Ort), Güllekeller und -kanäle, Festmistplatten, Abfüllflächen mit den zugehörigen
Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen, Fugenabdichtungen, Beschichtungen, Auskleidungen.
Feldmieten fallen nicht unter die Prüfpflicht, da es sich hier nicht um ortsfeste Anlagen handelt.

Ein Merkblatt zur Überwachung der JGS-Anlagen im Landkreis Osnabrück und eine Selbstcheckliste lassen wir
Ihnen auf Anfrage gerne zukommen.

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Corona und Landwirtschaft

Aktuell treten viele Fragen zum Coronavirus und dem Umgang damit auf. Wie verhalte ich mich richtig?
Wie kann mein Betrieb weiterlaufen? Der Deutsche Bauernverband hat hierzu ein Papier erstellt,
das Antworten liefert und Informationsquellen zur Verfügung stellt: Coronavirus – Fragen und Antworten
Auch auf der Homepage des Landesverbandes Niedersachsen finden Sie eine Übersicht der Antworten
auf die wichtigsten Fragen zum Thema Corona: Informationen zum Coronavirus

Betriebliche Maßnahmen zur Corona-Prävention

Der HOL und die LSO sehen Maßnahmen vor, um einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten
und die Gesundheit der Mitarbeiter und Mandanten zu schützen. Dazu gehört auch die Wahrung einer
angemessenen Distanz und Vermeidung von Körperkontakt. Deshalb wird auch der Publikumsverkehr
in unserem Hause möglichst eingestellt. Die Beratung unserer Mandanten erfolgt weitestgehend telefonisch.
Wir bitten Sie, die Besuche in unserem Haus lediglich auf die Einreichung Ihrer Unterlagen zu beschränken.
Zu bereits vereinbarten Terminen nehmen unsere Mitarbeiterinnen telefonisch Kontakt zu Ihnen auf.
Außerdem erhalten unsere Mandanten ein Anschreiben, das sie über die aktuelle Situation in Kenntnis setzt.

 
Bei Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Geschäftsstellen.

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Rote Gebiete

Die Gebietskulissen der NDüngGewNPVO können sie hier einsehen.

Das Landvolk Niedersachsen lässt die Roten Gebiete überprüfen.

„Der Schutz des Grundwassers ist Bestandteil unseres Wirtschaftens. Bei der Debatte um Nitrat im
Grundwasser erschienen uns seit Langem Daten im Zusammenhang mit dem Nitrat-Messnetz als sehr
unplausibel.  Aus diesem Grund haben wir Dr. Hannappel mit der Untersuchung grundlegendster
Fragestellungen beauftragt, da aus unserer Sicht nur mit wissenschaftlich fundierten Informationen
zu unserem Messstellennetz etwas für die Grundwasserqualität erreicht werden kann.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir voraussichtlich im April 2020 den beteiligten Behörden
und der breiten Öffentlichkeit vorstellen können.
Und dann erwarten wir uns von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung eine zielorientierte Befassung
mit den Ergebnissen“, so Albert Schulte to Brinke, Vorsitzender des Hauptverband des Osnabrücker
Landvolkes (HOL), Kreisbauernverband e.V.

Nähere Informationen zum Gutachten finden Sie hier: Pressemitteilung Überprüfung der Roten Gebiete

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Die Landvolk-App ist da

Neue Wege geht das Landvolk in der Kommunikation. Der niedersächsische Bauernverband möchte
mit Landwirten, Verbrauchern und weiteren landwirtschaftlich Interessierten noch direkter kommunizieren
und hat dafür eine eigene App entwickelt.

Mit ihrer Mitgliedsnummer können sich die Verbandsmitglieder in der App anmelden und erhalten Meldungen
zu aktuellen Marktentwicklungen, agrarpolitischen Nachrichten und Neuigkeiten aus den Bereichen
Umweltschutz, Öffentlichkeitsarbeit und landwirtschaftlicher Ausbildung.
Über die App erhalten die Mitglieder ebenso Informationen direkt aus ihrem eigenen Kreisverband.

Auf der Homepage des Landvolks Niedersachsen finden Interessierte die App
zum hen Download unte neuen Seite app.landvolk.net.